Rechtsprechung
OLG Hamburg, 16.05.1977 - 1 Ss 13/77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,2168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1831
Wird zitiert von ...
- AG Frankfurt/Oder, 01.04.2021 - 412 Ds 84/20 Kennt der Täter den entgegenstehenden Willen des Aufforderungsberechtigten, nimmt er aber irrig ein das Hausrecht brechendes stärkeres Recht an, so handelt er rechtswidrig und es liegt lediglich Verbotsirrtum vor, der in aller Regel nicht zur Straflosigkeit führt (vergleiche dazu: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 16.05.1977, 1 Ss 13/77, Rn. 14, zitiert nach juris).